... NACH DER BEERDIGUNG !
Für Sie fallen nun einige Dinge an, die zu erledigen sind, und wo wir unsere Hilfe anbieten können.
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das Standesamt, welches den Tod beurkundet hat, ist verpflichtet, das zuständige Bezirksgericht (nach dem Wohnort der/des Verstorbenen) zu verständigen. Dieses bestellt einen für den Wohnort beauftragten Notar die Verlassenschaft aufzunehmen. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.
Mitzubringen sind (falls vorhanden):
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Namen, Adressen und Geburtsdaten der nächsten Verwandten
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Sterbeurkunde
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Testamente
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Bescheide über die Bestellung zum Sachwalter
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Pensionsabschnitte der/des Verstorbenen
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Kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass ( Bank- und Sparbücher, Wertpapierkonten,
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Grundbuchsauszüge, Versicherungsbelege,...)
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Aufstellung und Belege über Schulden, sowie Ausgaben anlässlich der Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses und einen Kostenvoranschlag für den Grabstein.
Ansuchen um Witwen / Witwer / Waisenpension
Für dieses Ansuchen benötigen Sie:
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Geburtsurkunde des Ansuchenden und der Kinder
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Staatsbürgerschaftsnachweis des Ansuchenden und der Kinder
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Heiratsurkunde die nach dem Tod des Partners ausgestellt ist (mit Vermerk des Todes)
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Todesbestätigung der/des Verstorbenen Partners
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Eventuell vorhandene Einkommensnachweise des Ansuchenden und der Kinder
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Pensionsbescheide der/des Verstorbenen
Bei diesem Ansuchen sind wir Ihnen, oder ihre Gemeinde gerne behilflich (oder auch eine Gewerkschaftsorganisation).
Abmeldungen Falls der/die Verstorbene Mitglied bei diversen Vereinen war, sind diese Mitgliedschaften abzumelden. Ebenso Abbestellungen von Abonnements, Ummeldung der Wohnung, Strom,.......
Grabpflege Nachdem Sie einen Grabstein frühestens nach einem 3/4 Jahr wieder aufstellen können, ist es notwendig das Grab provisorisch zu richten. Wenden Sie sich an uns, wir erledigen das für Sie.
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