BESTATTUNG MELK - LOOSDORF, A. Glasner

BESTATTUNG  MELK - LOOSDORF
A. GLASNER  GES.M.B.H.

     

...  NACH  EINEM  STERBEFALL ?

Jemand ist von uns gegangen, der Kopf ist leer, es fällt schwer einen Gedanken zu fassen. Diese kurze Auflistung soll Ihnen, in dieser schweren Stunde helfen die nächsten Schritte vorzubereiten.

Der Sterbefall ist im Krankenhaus eingetreten

In diesem Fall wird die amtliche Totenbeschau durch den Prosekturdiener veranlasst , ein Beisetzungstermin kann erst nach Freigebe des Verstorbenen festgesetzt werden, dieser wird von uns eingeholt. Die Bekleidung übergeben Sie uns, wir führen eine pietätvolle Ankleidung bei der Abholung durch. Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

Der Sterbefall ist Zuhause eingetreten

In diesem Fall muss der zuständige Totenbeschauarzt, amtlich den Tod feststellen. Sie können Ihn selbst oder durch uns verständigen lassen, eventuelle Krankenbefunde oder Medikamente des Verstorbenen, sind zur Information des Arztes vorzubereiten. Nachdem der Tod amtlich festgestellt wurde, steht es den Hinterbliebenen frei, den Verstorbenen selbst anzukleiden oder es uns zu überlassen. Jetzt kann die Abholung des Verstorbenen durch uns erfolgen. Wenn Sie wollen dass Ihr Verstorbener nicht mit einem Transportsarg, sondern bereits mit dem von Ihnen gewählten Sarg überführt wird, müssten Sie zuerst in unseren Schauräumen einen Sarg auswählen.

Tod durch einen Unfall oder Selbsttötung

In diesem Fall ist immer die Polizei zu verständigen. Erst nach einer Freigabe der/des Verstorbenen durch die Staatsanwaltschaft kann über den Leichnam verfügt werden. Dennoch können wir schon vorher ein Gespräch führen.

Todesfall für ein anatomisches Institut

Hier ist es notwendig, dass das Krankenhaus, in dem der Tod eingetreten ist, von dieser Verfügung Bescheid weiß. Alles andere (Überführung ins Institut, vorhergehende Trauerfeier,...) organisieren wir.

Als nächstes folgt die Organisation der Trauerfeierlichkeit. Im Normalfall beraten wir Sie in unseren Büroräumlichkeiten, sollten Sie uns aber nicht aufsuchen können oder wollen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause.

In jedem Fall benötigen wir
  • Geburtsurkunde der/des Verstorbenen (Taufschein wenn Geburtsdatum vor 1938)
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein (nach 1938 ausgestellt)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Scheidungsurkunde mit Rechtskraftvermerk
  • Nachweis über einen akademischen Grad
  • Meldezettel der/des Verstorbenen (falls vorhanden)
  • Ein gutes Foto der/des Verstorbenen (muß kein Passbild sein)
  • Bekleidung komplett (keine Schuhe)
  • Eventuell Adressenliste für Partenversand

sollten Dokumente fehlen werden wir versuchen die erforderlichen Daten einzuholen

  • wenn bereits ein Grab vorhanden ist, die Grabkarte
  • Die Sozialversicherungsnummer des Verstorbenen
  • wenn eine Versicherung beim Wiener Verein besteht, die letzte Versicherungspolizze
  • Kleidung des Verstorbenen (Schuhe sind nicht üblich , bei der Feuerbestattung sogar untersagt)
  • Eventuelle Beigaben, zb.: Fotos, Stofftiere, Rosenkranz
  • Falls Drucksachen mit Foto gewünscht werden, ein schönes Foto des Verstorbenen

Grundsätzlich empfehlen wir, egal wann und wo der Sterbefall eingetreten ist, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind rund um die Uhr telefonisch erreichbar und stehen Ihnen zur Seite.